Preisliste - AGB - Sicherheitshinweise

Preisliste

Alle Preise verstehen sich incl. ausgebildetem Fachpersonal sowie Auf- und Abbau. Anfahrtskosten fallen im Raum Kassel / Göttingen NICHT an. Die Versicherung ist bei Einsatz unseres  Personales includiert, bei Verleih geht die Haftung auf den Mieter über. Es fällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertssteuer an.

 

Funcar

4 Stunden (halber Tag): 320,- €

8 Stunden (ganzer Tag): 420,- €

jeder weitere Tag: 250,- €

 

Bullriding:

4 Stunden (halber Tag): 550,- €

7 Stunden (ganzer Tag): 700,- €

jeder weitere Tag: 500,- €

Eventdome zusätzlich: 80,- €

 

große Hüpfburg mit Rutsche: Clown, 6x5m

4 Stunden (halber Tag): 250,- €

8 Stunden (ganzer Tag): 350,- €

jeder weitere Tag: 250,- €

 

Riesenrutsche:

4 Stunden (halber Tag): 350,- €

8 Stunden (ganzer Tag): 450,- €

jeder weitere Tag: 300,- €

 

Schusskraftmesser:

4 Stunden (halber Tag): 200,- €

8 Stunden (ganzer Tag): 300,- €

jeder weitere Tag: 250,- €

Verleih OHNE Personal (Selbstabholung): 175,- €

 

Sumoringer

4 Stunden (halber Tag): 280,- €

8 Stunden (ganzer Tag): 380,- €

jeder weitere Tag: 330,- €

Verleih OHNE Personal (Selbstabholung): 250,- €

 

Button:

-siehe Beschreibung- (hier)

 

 

 

AGB:

1.) Allgemein – Haftung

Die Benutzung des Airdancers und aller anderen techn. Geräte erfolgt vollständig auf eigene Gefahr des Mieters. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das Event wird dem Mieter angeraten. Der Vermieter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb des Airdancers oder anderer techn. Geräte entstehen, egal ob bei bestimmungsgemäßen oder bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Sicherheitshinweise sind unbedingt einzuhalten. Der Mieter bestätigt, die Sicherheitshinweise erhalten zu haben.

 

Sicherheitshinweise:

Unsere Airdancer sind vom TÜV Rheinland mit dem CE Zeichen (AE500378230001) ausgestattet worden und auf Sicherheit überprüft. Dennoch erfolgt der Verleih / Betrieb des Airdancers auf eigene Gefahr, die Sicherheitshinweise sind unbedingt einzuhalten.


Der Ventilator besitzt bewegliche Teile, die beim Hineingreifen schwerste Verletzungen verursachen können. Es ist daher darauf zu achten, dass die Schutzgitter vorhanden sind. Der Dancer darf nur unter Aufsicht und Überwachung einer erwachsenen, eingewiesenen und haftungsfähigen Person betrieben werden. Der Dancer stellt im Umkreis von 7 m auch bei bestimmungsgemäßen Gebrauch, insbesondere aber bei starkem Wind oder Ausfall des Gebläses, eine Gefahr dar. Er kann bei starkem Wind, Regen oder anderen Gefahren nicht betrieben werden. Um Personen und Sachschäden  bei bestimmungsgemäßen und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zu vermeiden, ist er daher so aufzustellen ist, daß im Umkreis von 7m keine Personen Zutritt zum Dancer haben. Auf sichere Absperrung ist zu achten, um Vandalismus und Personenschäden zu vermeiden (z.B. Stromschlag durch Hineinschütten von Flüssigkeiten, Verletzungen durch Hineingreifen oder –fallen, etc.) Zudem ist darauf zu achten, dass in diesem Umkreis keine anderen Gefahrenquellen befindlich sind (Bebauung, Stromleitungen, Fahrzeug- oder Personenverkehr, etc.). Um ein Ablösen des Luftschlauches zu verhindern, ist er sorgfältig und wiederholt auf festen Sitz zu überprüfen. Ebenso ist das Vorhandensein der Schutzgitter zu kontrollieren.


2.) Schäden

Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache bis zu einer Grenze von 300,- € pro Airdancer, 100,- € pro Seifenblasenmaschine und 200,- € für die mobile PA-Anlage (incl. Mikrofon), 3000,- € für die Sumoringer und Schusskraftmesser. Die Mietsachen werden funktionsbereit übergeben. Mit Abschluss des Mietvertrages bestätigt der Mieter, dass ihm die Mietsache mangelfrei übergeben wurde. Schäden sind vom Mieter bei Rückgabe sofort zu melden.

Treten bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache Schäden auf, die einen Betrieb der Mietsache vereiteln, wird dem Mieter der bereits entrichtete Mietpreis zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


3.) Kaution


Der Vermieter ist bereichtigt, folgende Kautionen zu verlangen: Airdancer 200,- €; Seifenblasenmaschine 50,- €, PA-Anlage 100,- €. Bei Schäden der Mietsache wird die Kaution bis zur fachgerechten Reparatur einbehalten. Diese erfolgt schnellstmöglich. Unterschreiten die Reparaturkosten die Kaution, wird der Restbetrag unverzüglich an den Mieter zurückbezahlt. Übersteigen die Reparaturkosten die Kaution, haftet der Mieter gemäß den Bestimmungen in §2 (Schäden) und ist zur Kostenübernahme bis zur dort festgelegten Obergrenze verpflichtet.

 

4.) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

5.) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hofgeismar

 

 

Hilfsprojekt

Für jeden Auftrag ab 100,- € spenden wir 10,- € für Hilfsprojekte in Indien.

www.hoffnung-fuer-menschen.de

Die rein ehrenamtliche Organisation kann garantieren, dass Ihre Spende zu 100 % direkt und ohne Abzug bei den Menschen ankommt. Wenn Sie sich engagieren wollen, stellen wir gerne einen Kontakt her!

Wer wir sind

Wir haben es uns als Familienunternehmen zur Aufgabe gemacht, Ihre Veranstaltung hochwertig zu bereichern. Daher vermieten wir alle Geräte nur mit Fachpersonal, welches gut ausgebildet, fair entlohnt und daher hoch motiviert ist. Eine Versicherung ist bei Einsatz unseres Perrsonals im Preis enthalten.