Alle Preise verstehen sich incl. ausgebildetem Fachpersonal sowie Auf- und Abbau. Anfahrtskosten fallen im Raum Kassel / Göttingen NICHT an. Die Versicherung ist bei Einsatz unseres Personales includiert, bei Verleih geht die Haftung auf den Mieter über. Es fällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertssteuer an.
Funcar
4 Stunden (halber Tag): 320,- €
8 Stunden (ganzer Tag): 420,- €
jeder weitere Tag: 250,- €
Bullriding:
4 Stunden (halber Tag): 550,- €
7 Stunden (ganzer Tag): 700,- €
jeder weitere Tag: 500,- €
Eventdome zusätzlich: 80,- €
große Hüpfburg mit Rutsche: Clown, 6x5m
4 Stunden (halber Tag): 250,- €
8 Stunden (ganzer Tag): 350,- €
jeder weitere Tag: 250,- €
Riesenrutsche:
4 Stunden (halber Tag): 350,- €
8 Stunden (ganzer Tag): 450,- €
jeder weitere Tag: 300,- €
Schusskraftmesser:
4 Stunden (halber Tag): 200,- €
8 Stunden (ganzer Tag): 300,- €
jeder weitere Tag: 250,- €
Verleih OHNE Personal (Selbstabholung): 175,- €
Sumoringer
4 Stunden (halber Tag): 280,- €
8 Stunden (ganzer Tag): 380,- €
jeder weitere Tag: 330,- €
Verleih OHNE Personal (Selbstabholung): 250,- €
Button:
-siehe Beschreibung- (hier)
AGB:
1.) Allgemein – Haftung
Die Benutzung des Airdancers und aller anderen techn. Geräte erfolgt vollständig auf eigene Gefahr des Mieters. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das Event wird dem Mieter
angeraten. Der Vermieter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb des Airdancers oder anderer techn. Geräte entstehen, egal ob bei bestimmungsgemäßen oder bei nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Sicherheitshinweise sind unbedingt einzuhalten. Der Mieter bestätigt, die Sicherheitshinweise erhalten zu haben.
Sicherheitshinweise:
Unsere Airdancer sind vom TÜV Rheinland mit dem CE Zeichen (AE500378230001) ausgestattet worden und auf Sicherheit überprüft. Dennoch erfolgt der Verleih / Betrieb des Airdancers auf eigene Gefahr, die Sicherheitshinweise sind unbedingt einzuhalten.
Der Ventilator besitzt bewegliche Teile, die beim Hineingreifen schwerste Verletzungen verursachen können. Es ist daher darauf zu achten, dass die Schutzgitter vorhanden sind. Der Dancer darf nur
unter Aufsicht und Überwachung einer erwachsenen, eingewiesenen und haftungsfähigen Person betrieben werden. Der Dancer stellt im Umkreis von 7 m auch bei bestimmungsgemäßen Gebrauch,
insbesondere aber bei starkem Wind oder Ausfall des Gebläses, eine Gefahr dar. Er kann bei starkem Wind, Regen oder anderen Gefahren nicht betrieben werden. Um Personen und Sachschäden bei
bestimmungsgemäßen und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zu vermeiden, ist er daher so aufzustellen ist, daß im Umkreis von 7m keine Personen Zutritt zum Dancer haben. Auf sichere Absperrung ist
zu achten, um Vandalismus und Personenschäden zu vermeiden (z.B. Stromschlag durch Hineinschütten von Flüssigkeiten, Verletzungen durch Hineingreifen oder –fallen, etc.) Zudem ist darauf zu
achten, dass in diesem Umkreis keine anderen Gefahrenquellen befindlich sind (Bebauung, Stromleitungen, Fahrzeug- oder Personenverkehr, etc.). Um ein Ablösen des Luftschlauches zu verhindern, ist
er sorgfältig und wiederholt auf festen Sitz zu überprüfen. Ebenso ist das Vorhandensein der Schutzgitter zu kontrollieren.
2.) Schäden
Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache bis zu einer Grenze von 300,- € pro Airdancer, 100,- € pro Seifenblasenmaschine und 200,- € für die mobile PA-Anlage (incl. Mikrofon), 3000,- € für
die Sumoringer und Schusskraftmesser. Die Mietsachen werden funktionsbereit übergeben. Mit Abschluss des Mietvertrages bestätigt der Mieter, dass ihm die Mietsache mangelfrei übergeben wurde.
Schäden sind vom Mieter bei Rückgabe sofort zu melden.
Treten bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache Schäden auf, die einen Betrieb der Mietsache vereiteln, wird dem Mieter der bereits entrichtete Mietpreis zurückerstattet. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3.) Kaution
Der Vermieter ist bereichtigt, folgende Kautionen zu verlangen: Airdancer 200,- €; Seifenblasenmaschine 50,- €, PA-Anlage 100,- €. Bei Schäden der Mietsache wird die Kaution bis zur fachgerechten
Reparatur einbehalten. Diese erfolgt schnellstmöglich. Unterschreiten die Reparaturkosten die Kaution, wird der Restbetrag unverzüglich an den Mieter zurückbezahlt. Übersteigen die
Reparaturkosten die Kaution, haftet der Mieter gemäß den Bestimmungen in §2 (Schäden) und ist zur Kostenübernahme bis zur dort festgelegten Obergrenze verpflichtet.
4.) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der
unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.
5.) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hofgeismar